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Allgemeine Geschäftsbedingungen zur
Erbringung von Dienst- und Werkleistungen der Computer Kur
1. Allgemeines
1.1 Die Geschäftsbedingungen gelten für alle
gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
1.2 Kunden im Sinne dieser
Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
1.3 Lieferungen von Ersatzteilen erfolgen
ausschließlich an Unternehmer.
1.4 Ersatzteile sind grundsätzlich von der
Rückgabe ausgeschlossen und können lediglich bei Fehllieferungen umgetauscht
werden.
1.5 Abweichende Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei
denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Vertragsabschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend.
2.2 Mit der Bestellung einer Ware oder einer
Dienstleistung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware zu erwerben
oder die Dienstleistung durchführen lassen zu wollen. Wir sind berechtigt,
das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach
Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch
Auslieferung der Ware an den Kunden oder durch Erbringung der Dienstleistung
erklärt werden.
2.3 Fehlersuche ist Arbeitszeit, daher wird
der entstandene und zu belegende Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt,
wenn ein Auftrag während der Ausführung zurückgezogen wurde.
3. Widerrufsrecht
3.1 Dem Verbraucher steht bei einem
Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht zu. Anstelle des Widerrufsrechts kann
der Verbraucher die Ware zurück geben. Der Widerruf muss keine Begründung
enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von
2 Wochen uns gegenüber zu erklären. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige
Absendung.
3.2 Der Verbraucher ist bei Ausübung des
Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket
versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des
Widerrufsrechts der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht
nicht der bestellten Ware.
3.3 Der Verbraucher hat Wertersatz für eine
durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene
Verschlechterung zu leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung
ausschließlich auf die Prüfung der Ware zurückzuführen ist. Die Prüfung der
Ware hat mit der gebotenen Vorsicht zu erfolgen.
4. Fehlerangaben
4.1 Das Gerät wird durch uns primär auf die
vom Kunden angegebene Fehlfunktion untersucht. Es wird die Ursache für
diesen Fehler gesucht, dieser, sowie evtl. vorhandene offensichtliche
Folgefehler beseitigt und das Gerät einem Probelauf unterzogen. Aus diesem
Grund ist eine möglichst genaue Beschreibung des Mangels durch den Kunden
notwendig. Die Mangelbeschreibung bedarf in jedem Fall der Schriftform und
wird auf dem Werkstattauftrag festgehalten. Wird die Fehlfunktion zu ungenau
beschrieben, so dass sie bei uns nicht nachvollziehbar ist, besteht kein
Gewährleistungsanspruch, wenn der Fehler nicht beseitigt werden kann. Sollte
das Gerät zusätzliche Mängel als die vom Kunden angegebenen aufweisen, so
wird nicht für deren Beseitigung gehaftet.
4.2 Wir sind nicht verpflichtet, das zu
reparierende Gerät auf seinen vollen Funktionsumfang hin zu untersuchen.
Wird während der Reparatur eine solcher zusätzlicher Fehler ermittelt, der
nicht in Zusammenhang mit dem vom Kunden beschriebenen Fehler steht, werden
wir den Kunden über die zusätzlich entstehenden Kosten vor Beginn der
weiteren Arbeiten informieren. Wünscht der Kunde die Beseitigung dieses
zusätzlichen Fehlers nicht, verbleibt es bei dem bisherigen Auftragsumfang.
Sollte die vom Kunden bemängelte Fehlfunktion des Gerätes während der
Reparatur nicht festzustellen sein, werden wir nach unserem Ermessen die
Arbeiten durchführen, die nach unserer Erfahrung in häufigen Fällen die
beschriebene Fehlfunktion beseitigen. Da zuvor die Fehlfunktion nicht
feststellbar war, können wir nicht die Gewähr dafür übernehmen, dass alle
zur Beseitigung des Fehlers notwendigen Arbeiten ausgeführt wurden. Ein
Nacherfüllungsanspruch besteht nur dann, wenn wir die Fehlfunktion aufgrund
fahrlässigen Verschuldens nicht feststellen konnten.
5. Kostenvoranschläge
5.1 Kostenvoranschläge werden bei nicht- oder
nur teildemontierten Geräten erstellt. Zeigen sich nach der
Reparaturfreigabe weitere Mängel, können wir die Arbeiten unterbrechen und
die Reparatur erst nach der Erteilung eines neuen schriftlichen Auftrages
ausführen, wenn der Mehraufwand 20% des ursprünglich angesetzten
Reparaturwertes übersteigt.
5.2 Verlangt der Kunde einen
Kostenvoranschlag und wird die Reparatur auf Wunsch des Kunden nicht
ausgeführt, so braucht der untersuchte Gegenstand nicht mehr in den
ursprünglichen Zustand versetzt zu werden, wenn es wirtschaftlich und
technisch nicht vertretbar ist. Zur Erstellung eines Kostenvoranschlages
sind Eingriffe in das Gerät notwendig. Daher kann bei Ablehnung der
Reparatur das Gerät unter Umständen nicht mehr im Originalzustand
zurückgegeben werden.
5.3 Bei Verschrottung entstehen Kosten laut
Aufdruck im Kostenvoranschlag.
5.4 Der Arbeitsaufwand für einen
Kostenvorschlag beinhaltet folgende Leistungen:
Kontrolle des Gerätes, falls notwendig teilweise Demontage des Gerätes,
Fehlerfeststellung, Ersatzteil-Preisanfrage beim Hersteller, Ermittlung der
Reparaturkosten, telefonischer oder schriftlicher Kostenvoranschlag,
Zusammenbau und unreparierte Rückgabe des Gerätes falls keine Reparatur in
Auftrag gegeben wird.
6. Rückgabe
6.1 Die Rückgabe der reparierten, sowie der
nicht reparierten Geräte erfolgt je nach Absprache durch Abholung in der
Werkstatt, per Anlieferung durch Computer Kur,
oder per Versand auf Kosten des Kunden.
7. Vergütung und Zahlung
7.1 Art und Umfang der Vergütung der von der
Computer Kur zu erbringenden Leistungen werden
zwischen den Parteien grundsätzlich einzelvertraglich vereinbart.
7.2 Bei Abholung durch den Kunden und bei
Anlieferung durch Computer Kur erfolgt die
Zahlung bar.
7.3 Bei Lieferung durch Versand erfolgt die
Zahlung laut Vorabrechnung per Überweisung im voraus.
7.4 Bei Nachnahmelieferung erfolgt die
Zahlung per Nachnahme.
8. Gewährleistung und Garantie:
8.1 Ist der Käufer Unternehmer, behalten wir
uns vor, nachzubessern oder eine Ersatzlieferung zu leisten.
8.2 Ist der Käufer Verbraucher, so hat er
zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder
Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind berechtigt, die Art der gewählten
Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten
möglich ist und eine andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile
für den Verbraucher bleibt.
8.3 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der
Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl von dem Vertrag zurücktreten oder die
Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen. Bei nur geringfügigen
Mängeln steht dem Kunden kein Rücktrittsrecht zu.
8.4 Unternehmer müssen uns gegenüber
offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der
Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung des
Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die
rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für
sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für
den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der
Mängelrüge.
8.5 Verbraucher müssen uns innerhalb einer
Frist von 2 Monaten zu dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der
Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich
unterrichten. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang bei uns.
Unterlässt der Verbraucher diese Unterrichtung, erlöschen die
Gewährleistungsrechte 2 Monate nach seiner Feststellung des Mangels. Bei
Arglist des Verkäufers bleiben die Gewährleistungsrechte erhalten. Die
Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den
Verbraucher. Bei gebrauchten Gütern hat der Verbraucher die Beweislast für
die Mangelhaftigkeit der Sache.
8.6. Ist der Kunde wegen eines Rechts- oder
Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung vom Vertrag zurückgetreten,
steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt
die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz
beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der
mangelhaften Sache. Diese gilt nicht, wenn auf unserer Seite Arglist
vorliegt.
8.7 Ist der Kunde Unternehmer, beläuft sich
die Gewährleistungsfrist auf 1 Jahr ab Ablieferung der Ware bzw. Abnahme der
Reparaturleistung, für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist 2 Jahre ab
Ablieferung der Ware, bei gebrauchten Sachen 1 Jahr. Bei Reparaturleistungen
beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr. Die vorstehende Ausschlussfrist
wegen der nicht rechtzeitigen Anzeige eines Mangels bleibt hiervon
unberührt.
8.8 Von jeglicher Gewährleistung
ausgeschlossen sind: Fehler, die durch Beschädigung, falschen Anschluss oder
falsche Bedienung durch den Kunden verursacht werden; schlechte
Empfangsqualität durch ungünstige Empfangsbedingungen oder mangelhafte
Antennen; Beeinträchtigung des Empfangs und Betriebs durch äußere Einflüsse;
nachträgliche Änderungen der Empfangsbedingungen; Schäden durch höhere
Gewalt z.B. Blitzschlag; Schäden durch ausgelaufene bzw. durch die
Verwendung ungeeigneter Batterien; Mängel durch Verschleiß bei
Überbeanspruchung mechanischer Teile; verminderte Tonqualität durch
verschmutzte Magnetköpfe; Schäden durch unsachgemäße Behandlung von
Abtastnadeln.
8.9 Für die im Außendienst durchgeführten
Reparaturarbeiten kann die Gewährleistung nach besonderer vertraglicher
Vereinbarung entfallen, soweit die werkstattübliche Überprüfung des
Reparaturgegenstandes nicht möglich ist. Der Kunde ist hierüber vor
Durchführung der Reparatur zu informieren. Auf seinen Wunsch hin ist die
Reparatur in der Werkstatt durchzuführen.
8.10 Im Garantiefall beheben wir Material-
und Fertigungsfehler nur dann kostenlos, wenn mit dem Gerät zugleich der
Kaufbeleg eingereicht wird.
8.11 Garantien im Rechtssinn erhält der Kunde
durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
9. Aufbewahrung und Fristen
9.1 Wir haften für sorgfältige Aufbewahrung
des eingesandten Gerätes bis 3 Monate nach Fertigstellung.
9.2 Wird der Auftragsgegenstand nicht
innerhalb 4 Wochen nach Fertigstellung und Abholungsaufforderung abgeholt,
sind wir berechtigt mit Ablauf dieser Frist ein angemessenes Lagergeld zu
berechnen. Erfolgt nicht spätestens 3 Monate nach der Abholaufforderung die
Abholung, entfällt die Verpflichtung zur weiteren Aufbewahrung und jede
Haftung für leicht fahrlässige Beschädigungen oder Umgang. Wir sind
berechtigt, den Auftragsgegenstand nach Ablauf dieser Frist zur Deckung
unserer Forderungen zum Verkehrswert zu veräußern.
10. Eigentumsvorbehalt und Pfandrecht
10.1 Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten
wir uns das Eigentum an der Ware bis zu vollständigen Zahlung des
Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern gilt der verlängerte
Eigentumsvorbehalt.
10.2 Wir haben für unsere Forderungen aus dem
Vertrag ein Pfandrecht an den von uns hergestellten oder ausgebesserten
beweglichen Sachen des Kunden, wenn sie bei der Herstellung oder zum Zweck
der Ausbesserung in unseren Besitz gelangt sind.
10.3 Der Kunde ist verpflichtet, uns von
einer Pfändung, einem Diebstahl oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer
Rechte unverzüglich zu benachrichtigen. Der Dritte ist auf unser Eigentum
hinzuweisen.
11. Gefahrübergang und Haftung
11.1 Ist der Käufer Unternehmer, geht die
Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der
Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache
an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der
Versendung bestimmten Person oder Unternehmen auf den Käufer über.
11.2 Ist der Käufer Verbraucher, geht die
Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der
verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit Übergabe der Sache auf
den Käufer über. Bei Reparaturen gilt die vorstehende Ziffer 11.1 auch dann,
wenn der Kunde Verbraucher ist. Der Übergabe steht die Abnahme gleich.
11.3 Im Falle der Versendung haben Sie die
Pflicht, die Reparatursendung unverzüglich auf äußere Unversehrtheit und das
Reparaturgut auf Funktion zu prüfen. Transportschäden sind unverzüglich
bahnamtlich, postamtlich, oder mit Spediteursbeleg zu melden. Auch bei der
späteren Entdeckung von Mängeln, die bei der Prüfung nicht festgestellt
werden konnten, möchten wir Ihnen schon aus Beweisgründen dringend
empfehlen, schnellstmöglich eine schriftliche Mängelrüge zu erheben. Für
eingesandtes Zubehör (Taschen, Akkus, Kabel, eingelegte Kassetten)
übernehmen wir nur dann eine Haftung wenn dieses einzeln im Reparaturauftrag
aufgeführt wurde.
12. Haftungsbeschränkungen
12.1 Bei leicht fahrlässigen
Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der
Ware vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden.
Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer
Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht
fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
12.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen
gelten nicht für Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung, auch nicht bei uns
zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des
Kunden.
12.3 Schadensersatzansprüche des Kunden wegen
eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware bzw. ab
Abnahme. Dies gilt nicht bei Arglist.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Ist der Kunde Kaufmann, Vollkaufmann, juristische Person des
öffentlichen Rechts, oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist
unser Geschäftssitz für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag
ausschließlicher Gerichtsstand. Das selbe gilt, wenn der Kunde keinen
allgemeinen Gerichtsstand in Deutschlang hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
14.2 Sollten einzelne Bestimmungen des
Vertrages mit dem Kunden einschließlich Allgemeinen Geschäftsbedingungen
ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise
unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren
wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
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